Die Stadtgemeinde St. Johann hat als eine der ersten Gemeinden im Bundesland Salzburg eine „Abgrenzung des Stadtkernbereiches“ im FlächenwidmungsplanFlächenwidmungsplan Der Flächenwidmungsplan ist ein Raumplanungs-instrument und Teil der örtlichen Raumplanung. Das bedeutet, die Erstellung des Flächenwidmungsplans ist Aufgabe der Gemeinde. Dort wird detailliert beschrieben, wie die Flächen in der Gemeinde zu nutzen sind. Jedes bestehende Grundstück (oder auch Parzelle) unterliegt bereits einer bestimmten Nutzungsart bzw. Widmung. Diese Widmung legt fest, ob z.B. auf einem Grundstück ein Gewerbeobjekt errichtet werden kann oder ob doch ein Spielplatz entsteht. Will man die Widmung eines oder mehrerer Grundstücke in der Gemeinde verändern, so muss ein Änderungsvorschlag für den Flächenwidmungsplan den Expert:innen der Landesverwaltung zur Prüfung vorgelegt werden. Widerspricht die Änderung nicht den übergeordneten Zielen der Raumplanung, so kann der Gemeinderat den Flächenwidmungsplan in seiner neuen Fassung beschließen. durchgeführt. Der Zentrumsbereich der Stadt wurde in den letzten Jahren durch die Erweiterung von bestehenden Geschäften sowie die Ansiedlung eines neuen innerstädtischen Einkaufszentrums aufgewertet und wesentlich gestärkt. Daraus ergeben sich kurze Einkaufswege, Autoverkehr wird vermieden, die Kaufkraft bleibt im Ort und Arbeitsplätze werden geschaffen. Von der Erhöhung der Kunden:innenfrequenz im Zentrum profitieren wiederum bestehende kleine Geschäfte, Dienstleister:innen und Gastronomiebetriebe.