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ÖEK

Das örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) ist das wichtigste örtliche Raumplanungsinstrument, das im Raumplanungsgesetz 2019 in den § 26 ff definiert ist. Es ist ein wichtiges und zukunftsweisendes Instrument, da es die Entwicklung der Gemeinde für die nächsten 10 Jahre ins Auge fasst und einen entsprechenden Rahmen festlegt – vor allem was die räumliche Entwicklung betrifft. Und diese Infrastruktur ist die Basis für alles weitere.

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