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Raumplanungsinstrumente

RaumplanungsinstrumenteRaumplanungsinstrumente Raumplanungsinstrumente sind die Pinsel, mit denen unser Lebensraum gemalt wird. Vom großen bis ins kleinste Detail. Von den Autobahnen bis hin zur Fassadenfarbe unserer Häuser. Sie sind hierarchisch aufgebaut (Stufenbau der Raumplanung). 1.) Überörtliche Raumplanungsinstrumente sind z.B. Landes- und Regionalentwicklungspläne (LEP, REP) und darunter 2.) Örtliche Raumplanungsinstrumente sind das ÖEK, der Flächenwidmungsplan und Bebauungspläne und -richtlinien. Das wichtigste örtliche Raumplanungsinstrument ist das ÖEK, dieses gibt die Regeln für die Flächenwidmungspläne vor. sind die Pinsel, mit denen unser Lebensraum gemalt wird. Vom großen bis ins kleinste Detail. Von den Autobahnen bis hin zur Fassadenfarbe unserer Häuser. Sie sind hierarchisch aufgebaut (Stufenbau der RaumplanungRaumplanung Raumplanung ist die planmäßige und vorausschauende Gesamtgestaltung eines bestimmten Gebietes. Zu berücksichtigen sind die naturräumlichen Gegebenheiten und die  wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernisse dieses Gebietes. Ebenso muss der Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigt werden. Der Politik kommt die Aufgabe zu, ihre Zielvorstellungen so zu definieren, dass diese genannten Vorgaben eingehalten werden können.). 1.) Überörtliche Raumplanungsinstrumente sind z.B. Landes- und Regionalentwicklungspläne (LEPLandesentwicklungsprogramm Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) legt die Ziele und Grundsätze für die Entwicklung des Landes fest und dient damit als Grundlage für die Landesplanung. Das LEP ist ein wesentliches Elemente der überörtlichen Raumplanung. "(...) Es soll der Bevölkerung, den Wirtschaftstreibenden und nicht zuletzt den Verwaltungsbehörden des Burgenlandes Orientierung und Sicherheit bieten. Mit ihm wird für das Burgenland, das sich in einer Reihe von Spannungsfeldern (...) entwickelt, ein Fahrplan für die Entwicklung der nächsten zehn bis 15 Jahre vorgegeben." (Quelle: LEP 2011). Das Landesentwicklungsprogramm 2011 trat mit 1. Jänner 2012 per Verordnung in Kraft und besteht aus einem Leitbild, der Strategie Raumstruktur und dem Ordnungsplan. Das LEP schaut aus wie eine Broschüre ist aber eine Verordnung. (Link zum Download), REPRegionalentwicklungsprogramm Das Regionale Entwicklungsprogramm (REP) ist die Grundlage für die weitere räumliche Entwicklung des Burgenlandes. Es legt die vorausschauende Gesamtgestaltung einzelner Regionen fest und zeigt neue und innovative Ideen für die Gestaltung und Entwicklung der Region fest. Ein REP stellt den Menschen und seine Beziehung zur Arbeit, Wirtschaft und Natur in den Mittelpunkt, hat die Schwerpunkte Siedlung, Freiraum, Mobilität sowie Wirtschaft und Innovation und konkretisiert Ziele und erforderliche Maßnahmen für einzelne Landesteile. Auf einer größeren Ebene wirkt das REP mit ressourcenschonender Raumplanung dem Klimawandel entgegen, entwickelt eine Region in den Sektoren Arbeit, Wirtschaft und Dienstleistung weiter und schafft leistbares Bauland für alle Burgenländerinnen und Burgenländer. Das REP unterstützt die Gemeinden in der örtlichen Raumplanung. (Quelle: REP 2020, Südburgenland) Aktuell gibt es folgende REP: Neusiedler See: Parndorfer Platte; Mittelburgenland; Südburgenland. Auf der Website des Referat Überörtliche Raumplanung, werden die einzelnen REP zum Download angeboten.) und darunter 2.) Örtliche Raumplanungsinstrumente sind das ÖEK, der FlächenwidmungsplanFlächenwidmungsplan Der Flächenwidmungsplan ist ein Raumplanungs-instrument und Teil der örtlichen Raumplanung. Das bedeutet, die Erstellung des Flächenwidmungsplans ist Aufgabe der Gemeinde. Dort wird detailliert beschrieben, wie die Flächen in der Gemeinde zu nutzen sind. Jedes bestehende Grundstück (oder auch Parzelle) unterliegt bereits einer bestimmten Nutzungsart bzw. Widmung. Diese Widmung legt fest, ob z.B. auf einem Grundstück ein Gewerbeobjekt errichtet werden kann oder ob doch ein Spielplatz entsteht. Will man die Widmung eines oder mehrerer Grundstücke in der Gemeinde verändern, so muss ein Änderungsvorschlag für den Flächenwidmungsplan den Expert:innen der Landesverwaltung zur Prüfung vorgelegt werden. Widerspricht die Änderung nicht den übergeordneten Zielen der Raumplanung, so kann der Gemeinderat den Flächenwidmungsplan in seiner neuen Fassung beschließen. und Bebauungspläne und -richtlinien. Das wichtigste örtliche Raumplanungsinstrument ist das ÖEK, dieses gibt die Regeln für die Flächenwidmungspläne vor.

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