Der FlächenwidmungsplanFlächenwidmungsplan Der Flächenwidmungsplan ist ein Raumplanungs-instrument und Teil der örtlichen Raumplanung. Das bedeutet, die Erstellung des Flächenwidmungsplans ist Aufgabe der Gemeinde. Dort wird detailliert beschrieben, wie die Flächen in der Gemeinde zu nutzen sind. Jedes bestehende Grundstück (oder auch Parzelle) unterliegt bereits einer bestimmten Nutzungsart bzw. Widmung. Diese Widmung legt fest, ob z.B. auf einem Grundstück ein Gewerbeobjekt errichtet werden kann oder ob doch ein Spielplatz entsteht. Will man die Widmung eines oder mehrerer Grundstücke in der Gemeinde verändern, so muss ein Änderungsvorschlag für den Flächenwidmungsplan den Expert:innen der Landesverwaltung zur Prüfung vorgelegt werden. Widerspricht die Änderung nicht den übergeordneten Zielen der Raumplanung, so kann der Gemeinderat den Flächenwidmungsplan in seiner neuen Fassung beschließen. ist ein Raumplanungs-instrument und Teil der örtlichen RaumplanungRaumplanung Raumplanung ist die planmäßige und vorausschauende Gesamtgestaltung eines bestimmten Gebietes. Zu berücksichtigen sind die naturräumlichen Gegebenheiten und die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernisse dieses Gebietes. Ebenso muss der Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigt werden. Der Politik kommt die Aufgabe zu, ihre Zielvorstellungen so zu definieren, dass diese genannten Vorgaben eingehalten werden können.. Das bedeutet, die Erstellung des Flächenwidmungsplans ist Aufgabe der Gemeinde. Dort wird detailliert beschrieben, wie die Flächen in der Gemeinde zu nutzen sind.
Jedes bestehende Grundstück (oder auch Parzelle) unterliegt bereits einer bestimmten Nutzungsart bzw. Widmung. Diese Widmung legt fest, ob z.B. auf einem Grundstück ein Gewerbeobjekt errichtet werden kann oder ob doch ein Spielplatz entsteht. Will man die Widmung eines oder mehrerer Grundstücke in der Gemeinde verändern, so muss ein Änderungsvorschlag für den Flächenwidmungsplan den Expert:innen der Landesverwaltung zur Prüfung vorgelegt werden. Widerspricht die Änderung nicht den übergeordneten Zielen der Raumplanung, so kann der Gemeinderat den Flächenwidmungsplan in seiner neuen Fassung beschließen.