Worum geht es bei einem ÖEK (Örtliches Entwicklungskonzept)?
Hinter der Abkürzung “ÖEK” (manchmal auch OEKÖEK Das örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) ist das wichtigste örtliche Raumplanungsinstrument, das im Raumplanungsgesetz 2019 in den § 26 ff definiert ist. Es ist ein wichtiges und zukunftsweisendes Instrument, da es die Entwicklung der Gemeinde für die nächsten 10 Jahre ins Auge fasst und einen entsprechenden Rahmen festlegt – vor allem was die räumliche Entwicklung betrifft. Und diese Infrastruktur ist die Basis für alles weitere. genannt) steckt erstmalig die großartige Möglichkeit, wichtige Dinge im und um das eigene Dorf zu gestalten, zu reparieren oder anders zu machen. Zum ersten Mal gibt es ein Raumplanungsinstrument, um die eigene Gemeinde sozial, wirtschaftlich und nachhaltig für alle zu gestalten - offen und transparent und nicht hinter verschlossenen Türen.
Alles was gebraucht wird, sind Menschen, die durch den Ort gehen und nicht das sehen, was da ist, sondern das sehen, was in 10 Jahren sein kann.
Ein Örtliches Entwicklungskonzept steht für Mobilität, Siedlungsstruktur und Daseinsvorsorge, Landschaft und Flächenpotenzial. Es geht um den Entwurf und das Malen von Zukunftsbildern mit den Instrumenten, die RaumplanungRaumplanung Raumplanung ist die planmäßige und vorausschauende Gesamtgestaltung eines bestimmten Gebietes. Zu berücksichtigen sind die naturräumlichen Gegebenheiten und die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernisse dieses Gebietes. Ebenso muss der Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigt werden. Der Politik kommt die Aufgabe zu, ihre Zielvorstellungen so zu definieren, dass diese genannten Vorgaben eingehalten werden können. leisten kann.
Die Gemeinde ist unsere Leinwand, die Instrumente der Raumplanung unsere Pinsel, unsere Ideen und Lösungen sind die Farben. Das Bild trägt den Titel: Eine gute Zukunft in unserer Gemeinde für alle.
Wird es ein Dorf ohne Kindergarten, ohne öffentlichen Verkehr, ohne Treffpunkte? Nur mehr eine Fastfood-Bude, anstelle eines Dorfwirtshauses? Im Zentrum viel Leerstand, dunkle Fenster und aufgeklappte Gehsteige? Wird es eine Gemeinde ohne Betriebe und Familien, weil die alle wegziehen? Ohne Arztordination und Greißler? Dafür eine elendslange Ortseinfahrt, an der sich Supermarkt an Supermarkt reiht? Vorbei an Parkplatz-Wüsten, bis man schlussendlich in einem ausgestorbenen Zentrum mit leeren Schaufenstern landet? Oder geht es auch anders?
Wie wird unsere Gemeinde 2037 aussehen? Jetzt werden die nächsten 10 bis 20 Jahre geplant! Entweder von uns und für uns - gemeinsam mit unserem Gemeinderat und den Bürgermeister:innen. Oder von ein paar Menschen hinter verschlossenen Türen.
Es geht um eine gute Zukunft in unserer Gemeinde für alle.
Unser sympathisches Dorf ist nicht mehr das gleiche. Ohne Auto kann man in unserem Dorf nichts mehr machen - nur die Raucher haben noch einen Automaten. Für wirklich alles andere - von einem Bier mit Freunden bis hin zur Butter, die man vergessen hat, muss man mit dem Auto an den Dorfrand.
Gitti
75 Jahre
Bald wird auch der letzte Arzt und der letzte Greißler in Pension gehen. Die Jungen ziehen weg. Ich bin 50. Was wird werden, wenn ich alt bin? Muss ich auch wegziehen?
Sepp
50 Jahre
Ich bin hier aufgewachsen. Wir haben noch Fußball auf der Straße gespielt. Jetzt bin ich wieder her gezogen, wegen der Kinder und deren Großeltern. Wir brauchen zwei Autos - die Busse fahren nur jede Stunde. Es müssen alle mit dem Auto fahren und da es fast keine Gehwege, geschweige denn Zebrastreifen mehr gibt, lass ich mein Kind sicher nicht zu Fuß in die Schule gehen. Die meisten Autofahrer agieren ja so als ob die Wege allein ihnen gehören und die Kinder Störfaktoren sind.
Rene
35 Jahre
Wenn ich mit meinen Kindern in den Kindergarten geh sind die Gehsteige so eng, dass ich mit dem Kinderwagen gar nicht mehr vorbeikomme. Wenn es überhaupt Gehsteige gibt.
Kia
23 Jahre
Das örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) ist im burgenländischen Raumplanungsgesetz 2019 in den §§ 26 ff definiert. Es ist ein wichtiges und zukunftsweisendes Instrument, da es die Entwicklung deiner Gemeinde über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ins Auge fasst und einen entsprechenden Rahmen festlegt – vor allem, was die räumliche Entwicklung betrifft.
Basis für die Erstellung eines ÖEK ist die Infrastruktur. Dabei unterscheidet man zwischen technischer (z.B. Energie, Verkehr, Internet, etc.), sozialer (z.B. Bildung, Fürsorge, Gesundheit, Kultur etc.) und grün-blauer Infrastruktur (z.B. Natur, Parks, Gewässer etc.). Infrastruktur ändert man nicht von heute auf morgen und die Auswirkungen schlechter oder guter Planung sieht man oft erst Jahre später. Aber das ÖEK ist der erste Schritt – eben ein guter oder schlechter – dahin, wie eine Gemeinde mit den Auswirkungen der Klimakrise, den demografischen Änderungen, der Digitalisierung, der Mobilität etc. umzugehen plant.
Raumplanungsinstrumente sind die Pinsel, mit denen unser Lebensraum gemalt wird. Vom großen bis ins kleinste Detail. Von den Autobahnen bis hin zur Fassadenfarbe unserer Häuser. Sie sind hierarchisch aufgebaut (= Stufenbau der Raumplanung).
- Überörtliche Raumplanung: Durch überörtliche Raumpläne werden auf Landes- oder Regionalebene raumbezogene Ziele und Maßnahmen vorgegeben und damit Festlegungen im überörtlichen Interesse getroffen. Die überörtlichen Raumpläne binden die Landesregierung selbst und haben als verordnete überörtliche Raumpläne für die Gemeinden unmittelbare Rechts- und Bindungswirkung.
Diese Bindung ergibt, dass örtliche Raumpläne, insbesondere örtliche Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne gesetzwidrig sind, wenn sie überörtlichen Raumordnungsprogrammen widersprechen.
Überörtliche Raumplanungsinstrumente sind z.B. Landes- und Regionalentwicklungspläne (LEPLandesentwicklungsprogramm Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) legt die Ziele und Grundsätze für die Entwicklung des Landes fest und dient damit als Grundlage für die Landesplanung. Das LEP ist ein wesentliches Elemente der überörtlichen Raumplanung. "(...) Es soll der Bevölkerung, den Wirtschaftstreibenden und nicht zuletzt den Verwaltungsbehörden des Burgenlandes Orientierung und Sicherheit bieten. Mit ihm wird für das Burgenland, das sich in einer Reihe von Spannungsfeldern (...) entwickelt, ein Fahrplan für die Entwicklung der nächsten zehn bis 15 Jahre vorgegeben." (Quelle: LEP 2011). Das Landesentwicklungsprogramm 2011 trat mit 1. Jänner 2012 per Verordnung in Kraft und besteht aus einem Leitbild, der Strategie Raumstruktur und dem Ordnungsplan. Das LEP schaut aus wie eine Broschüre ist aber eine Verordnung. (Link zum Download), REPRegionalentwicklungsprogramm Das Regionale Entwicklungsprogramm (REP) ist die Grundlage für die weitere räumliche Entwicklung des Burgenlandes. Es legt die vorausschauende Gesamtgestaltung einzelner Regionen fest und zeigt neue und innovative Ideen für die Gestaltung und Entwicklung der Region fest. Ein REP stellt den Menschen und seine Beziehung zur Arbeit, Wirtschaft und Natur in den Mittelpunkt, hat die Schwerpunkte Siedlung, Freiraum, Mobilität sowie Wirtschaft und Innovation und konkretisiert Ziele und erforderliche Maßnahmen für einzelne Landesteile. Auf einer größeren Ebene wirkt das REP mit ressourcenschonender Raumplanung dem Klimawandel entgegen, entwickelt eine Region in den Sektoren Arbeit, Wirtschaft und Dienstleistung weiter und schafft leistbares Bauland für alle Burgenländerinnen und Burgenländer. Das REP unterstützt die Gemeinden in der örtlichen Raumplanung. (Quelle: REP 2020, Südburgenland) Aktuell gibt es folgende REP: Neusiedler See: Parndorfer Platte; Mittelburgenland; Südburgenland. Auf der Website des Referat Überörtliche Raumplanung, werden die einzelnen REP zum Download angeboten.). - Örtliche Raumplanung: Dazu zählen das ÖEK, der FlächenwidmungsplanFlächenwidmungsplan Der Flächenwidmungsplan ist ein Raumplanungs-instrument und Teil der örtlichen Raumplanung. Das bedeutet, die Erstellung des Flächenwidmungsplans ist Aufgabe der Gemeinde. Dort wird detailliert beschrieben, wie die Flächen in der Gemeinde zu nutzen sind.
Jedes bestehende Grundstück (oder auch Parzelle) unterliegt bereits einer bestimmten Nutzungsart bzw. Widmung. Diese Widmung legt fest, ob z.B. auf einem Grundstück ein Gewerbeobjekt errichtet werden kann oder ob doch ein Spielplatz entsteht. Will man die Widmung eines oder mehrerer Grundstücke in der Gemeinde verändern, so muss ein Änderungsvorschlag für den Flächenwidmungsplan den Expert:innen der Landesverwaltung zur Prüfung vorgelegt werden. Widerspricht die Änderung nicht den übergeordneten Zielen der Raumplanung, so kann der Gemeinderat den Flächenwidmungsplan in seiner neuen Fassung beschließen. und die Bebauungspläne und -richtlinien.
Das wichtigste örtliche Raumplanungsinstrument ist das ÖEK. Dieses gibt die Regeln für die Flächenwidmungspläne vor. Durch eine gute räumliche Strukturierung der Gemeinde im ÖEK kann gut geplant werden, da die Flächenwidmung optimalerweise erst danach erfolgt und somit private, ökonomische Interessen hintangestellt sind.
Der Flächenwidmungsplan legt für jedes Grundstück genau fest, was dort erlaubt ist und darf dem ÖEK nicht widersprechen. Wenn im ÖEK drinsteht: Hier ist Grünland, dann darf in dieser Zone kein Grundstück als Gewerbegrundstück gewidmet werden.
Durch das ÖEK ist der Gemeinderat bereits früh gefordert, über Dorfplanung nachzudenken und die raumplanerischen Themen zu diskutieren. Neben planerischen Bestimmungen können im ÖEK auch Leitbilder beschlossen werden.
In den letzten 70 Jahren wurden die Ortschaften nach außen hin entwickelt.
Das Ergebnis ist der sogenannte Donut-EffektDonut-Effekt Der Donut-Effekt beschreibt die folgende Entwicklung. Wenn Dörfer und Städte im ländlichen Raum überaltern und gleichzeitig Siedlungserweiterungen an den Ortsrändern stattfinden und Einkaufsmöglichkeiten dorthin verlagert werden, stirbt der Ortskern langsam aus.
"Wo die Einwohner fehlen, rutschen auch die Handelsflächen mit ins Donut-Loch."
Link zum Artikel: https://www.nextroom.at/article.php?id=35031
https://vimeo.com/396405603
(Link zu einem Erkärvideo auf Vimeo): Die Siedlungsgrenzen wurden schwammig, die Ortskerne immer mehr ausgehöhlt. Wachstum findet an den Ortsrändern statt, mit hohem Flächenverbrauch und hohen Infrastrukturkosten für Straßen- und Kanalbau. Die Infrastruktur der Dörfer und der Lebensstil der Menschen passte sich an das Auto an: Lange Wege durch weitgehende Zersiedelung, obwohl das Burgenland mit Anger- und Straßendörfern eher kompakte Dörfer hat.
Der Donut-Effekt ist ein Problem. Er fördert die Bodenversiegelung, ist kostspielig und verödet unsere Dorfzentren. In den nächsten 10 Jahren könnte nun das Zeitalter der “Krapfen” dran sein, mit
- der Stärkung der Ortskerne durch klare Siedlungsgrenzen
- der Nutzung von Leerständen im Ort und Nachverdichtung
- dem Fokus auf kurze Wege
- der Verbesserung des Ortsbildes und Gestaltung des öffentlichen Raums im Dorf für die Dorfbewohner:innen und nicht länger für die Autos.
Unter anderem werden im Zuge des ÖEK Siedlungsgrenzen festgelegt. Damit klar ist,
- wo Entwicklungen forciert werden sollen. Z.B. innerhalb der Siedlungsgrenzen: „Innenentwicklung“ mit Nachverdichtung, Baulandmobilisierung und Leerstandsnutzung und
- wo Entwicklungen zurückgeschraubt werden sollen: keine Widmungen mehr außerhalb (ev. Rückwidmung, Entsiegelung etc.).
Nein! Denn das Land verpflichtet alle Gemeinden, bis 2026 ein ÖEK auszuarbeiten. Keine Gemeinde kommt daran vorbei! Johannes Prieler zeigt in seiner Diplomarbeit auf S. 79 eine einfach Grafik, die den Unterschied klar aufzeigt: Es geht darum, dass die Gemeinde keine Einzelfallentscheidungen mehr treffen muss, sondern viel besser “AGIEREN” kann, statt nur “REAGIEREN”.
Quelle:
Prieler, J. (2019). Mobilisierung innerer Nutzungsreserven Strategie für burgenländische Gemeinden, Diplomarbeit TU Wien, Raumplanungsinstitut, S. 79 https://doi.org/10.34726/hss.2019.49730
Die Erstellung eines ÖEK ist im §29 im Raumplanungsgesetz 2019 (Stand: März 2024) beschrieben.
Der offizielle Beginn ist die vierwöchige Kundmachung der “Absichtsmeldung” (Absatz 1) der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, ein ÖEK zu erstellen. Absatz 2 des § 29 besagt, dass das ÖEK vom Gemeinderat beschlossen wird.
Was aber vor der Absichtsmeldung und zwischen Absicht und Beschluss liegt, ist nicht definiert. Da kann entweder eine Beratungsfirma schnell was zusammenschreiben oder es können profunde Analysen, Prognosen und Szenarien erstellt werden. Es können Ideen von allen mit Hilfe professioneller Begleitung eingeholt werden und gemeinsam in einem Bürgerrat die besten ausgesucht werden, um eine Gemeinde so zu gestalten, dass sich von Jung bis Alt alle wohlfühlen.
Absatz 3 des Paragraphen 29 besagt, dass, nachdem das ÖEK dann erstellt und beschlossen wurde, es acht Wochen lang zur öffentlichen Einsicht aufgelegt wird. Nur innerhalb dieser acht Wochen, dürfen die Bewohner:innen und Nachbargemeinden “begründete schriftliche Erinnerungen” einbringen. Wenn dies geschieht, muss der Gemeinderat über diese Erinnerungen beraten und dann noch einmal einen Beschluss fassen. Nach dem neuerlichen Beschluss wird das ÖEK für zwei Wochen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
Das Land kann unter bestimmten Gründen das ÖEK ablehnen. Absatz 9 listet diese Versagensgründe auf. Keiner der Gründe hat jedoch mit Nachhaltigkeit, PartizipationPartizipation Beteiligung oder Partizipation ist ein gesellschaftlicher Lernprozess. Wichtige Entscheidungen der Politik können durch eine Beteiligung der Bevölkerung nachhaltiger gestaltet werden. "Mehr Menschen machen bessere Politik!" Einerseits erfahren Menschen durch einen Beteiligungsprozess, dass ihre Meinung von der Politik gehört wird. Andererseits wird damit die Möglichkeit geschaffen, hinter die Kulissen zu schauen und zu verstehen, welche Beweggründe der Politik z.B. die örtliche Raumplanung beeinflussen. Um Menschen einzubinden, können verschiedene Methoden angewendet werden; Befragungen, Versammlungen, Bürgerräte, Workshops, Worldcafes, Konferenzen etc. Im Rahmen des ÖEK wird die Bürger:innenbeteiligung als zielführend für die Akzeptanz des ÖEKs empfohlen. https://www.dabonline.de/2020/09/29/wie-funktioniert-die-ideale-buergerbeteiligung-optimaler-prozess/ impuls_buergerbeteiligung , sozialen Gründen etc. zu tun. Die Gemeinde hat bei der Ablehnung durch das Land acht Wochen Zeit, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Wird das ÖEK vom Land mit Bescheid genehmigt, wird es durch die Gemeinde öffentlich kundgemacht und gilt ab dem ersten Tag der Kundmachung.
Eine Grafik zum “ideal”-typischen Ablauf findet ihr unten unter:
Integrative Zukunftsbilder sind eine Visualisierung von möglichen, zukünftigen Gestaltungen in deiner Gemeinde. Sie zeigen konkrete (Um-)Gestaltungen in der Gemeinde auf, wenn in Zukunft z.B. der öffentliche Verkehr stärker genutzt werden soll als der Individualverkehr, wie es vielleicht jetzt der Fall ist.
In seiner Diplomarbeit hat Patrick Zöchling solche Bilder für Orte im Pielachtal entwickelt und Maßnahmen vorgeschlagen, die im Spannungsfeld der Landschaft, der Siedlungsstruktur und der Mobilität ineinandergreifen.
Quelle: Zöchling, P. (2021). Potential Pielachtal: Integrative Betrachtungen als Chance für neue räumliche Qualitäten entlang der Mariazellerbahn, Diplomaarbeit, TU Wien
Hier der Link zum Download und eines seiner integrativen Zukunftsbilder, S 124/125:
Nein :-) Es gibt schon noch ein paar mehr.
Siehe „Wie geht’s weiter?“und Unterstützung
Da findest du verschiedene Fragen – die du vielleicht nie stellen wolltest, aber deren Antworten vielleicht wichtig sein könnten.
Schenk uns eine Idee
Was stört dich heute und was soll besser werden? Was ist dir in deiner Gemeinde besonders wichtig? Mit dem ÖEK kannst du deine Zukunft gestalten. Wie soll deine Gemeinde in Zukunft aussehen?
Geht’s auch anders?
Üblicherweise ist es so, dass eine Gemeinde für so ein Konzept einfach einen Planzeichner beauftragt. Professionelle Begleitung ist wichtig, solange diese Begleitung dann nicht nur den Plan des Bürgermeisters und seiner Freunde umsetzt.
Wer will schon in einem Haus leben, in dem er kein Wörtchen mitreden darf?
Es geht auch anders! Es gibt in Österreich viele positive Beispiele, wo gemeinsam gute Lösungen gesucht und gefunden wurden. Hier findest du einige Beispiele: In Vorarlberg gibt es ein eigenes Büro der Landesregierung, das Gemeinden hilft, Bürger:innenräte und Beteiligungsprozesse zu organisieren. Was im Westen funktioniert, funktioniert auch im Osten - zum Beispiel in Neusiedl am See. Dort startete der Gemeinderat einen Beteiligungsprozess. Verschiedene Zielgruppen - von Jugendlichen bis Senior:innen - hatten dabei die Möglichkeit, ihre Ideen einzubringen. Im Süden, im Lavanttal, hat die Gemeinde St. Andrä mit Bewohner:innen einen Plan entworfen, um Grünflächen besser auf die Trockenperioden vorzubereiten. Sankt Johann in Salzburg hat eines der ersten innerstädtischen Einkaufszentren geplant.
Wir sind die Experten vor Ort und mit professioneller Unterstützung finden wir gute Lösungen. Das funktioniert schon überall in Österreich. Gemeinsam schaffen wir einen guten Ort, eine bessere Gemeinde!
Wichtig ist es, mit den Bürgermeister:innen, den Gemeinderät:innen, den Vereinen, engagierten Bürger:innen und Expert:innen möglichst viele Ideen zusammenzutragen und die besten Ideen in das ÖEK zu packen. Damit ist dann unser Dorf 2037 ein lebendiger Ort, in dem die Kinder, die Eltern und die Großeltern gerne und gut gemeinsam leben.
Die Gemeinde ist unsere Leinwand, die Instrumente der Raumplanung unsere Pinsel, unsere Ideen und Lösungen sind die Farben. Das Bild hat den Titel: Eine gute Zukunft in unserer Gemeinde für alle.
Good Practice - Beispiele
Neugestaltung Ortszentrum Lanzenkirchen (NÖ)
Rosalia-Kogelberg (B)
Güssing (B)
Pielachtal (NÖ)
Oberschützen (B)
Stanz (STMK)
Großschönau (NÖ)
FEB – Büro für Freiwilliges Engagement und BeteiligungPartizipation Beteiligung oder Partizipation ist ein gesellschaftlicher Lernprozess. Wichtige Entscheidungen der Politik können durch eine Beteiligung der Bevölkerung nachhaltiger gestaltet werden. "Mehr Menschen machen bessere Politik!" Einerseits erfahren Menschen durch einen Beteiligungsprozess, dass ihre Meinung von der Politik gehört wird. Andererseits wird damit die Möglichkeit geschaffen, hinter die Kulissen zu schauen und zu verstehen, welche Beweggründe der Politik z.B. die örtliche Raumplanung beeinflussen. Um Menschen einzubinden, können verschiedene Methoden angewendet werden; Befragungen, Versammlungen, Bürgerräte, Workshops, Worldcafes, Konferenzen etc. Im Rahmen des ÖEK wird die Bürger:innenbeteiligung als zielführend für die Akzeptanz des ÖEKs empfohlen. https://www.dabonline.de/2020/09/29/wie-funktioniert-die-ideale-buergerbeteiligung-optimaler-prozess/ impuls_buergerbeteiligung (VBG)
Neusiedl (B)
St. Barbara (Stmk.)
Raumplanung St. Johann (Szbg.)
Schenk uns ein Beispiel
Du kennst eine gutes Beispiel aus der Praxis? Schenk es uns, damit unsere Liste an guten Lösungen ("good practices") weiter wächst.
Gemma's an!
Ok! Ich bin überzeugt! Da wird Politik im besten Sinn gemacht. Da wird geplant, ob mehr Einkaufszentren am Ortsrand stehen sollen oder ein guter Greißler im Zentrum. Da wird vielleicht der Kindergartenplatz meiner zukünftigen Kinder geplant oder sogar mein Platz im Altersheim. Da wird geplant, wo ich meinen Betrieb hinstellen darf. Da wird geplant, wie weit ich gehen muss, um wirklich im Wald spazieren gehen zu können.
Da würde ich gern mitmachen. Ich hätte sogar schon eine Idee.
Aber! Soll ich warten und jeden Tag auf die Amtstafel schauen, ob die Gemeinde was dazu aushängt? Muss ich eine Petition starten und einen Verein dafür gründen? Soll ich anfangen, Raumplanung zu studieren? Muss ich alle Gesetze, “ÖEK”, REP, LEP etc. auswendig lernen?
Was kannst du tun?
Hier findest du eine Auswahl an kleinen und großen Aktionen, die möglich sind, um den wichtigen ersten Schritt zu tun. Frei nach Neil Armstrong, ist es…
“...ein kleiner Schritt für einen einzelnen Menschen, aber vielleicht ein großer Schritt für eine Gemeinde.”
Klicke auf die Rolle, die auf dich am ehesten zutrifft. Vielleicht findest du die passende Idee für deinen ersten Schritt.
Prozessablauf (Idealtypisch)
Die Grafik stellt in vereinfachter Form den Ablauf für die Erstellung eines OEK im Burgenland dar. Wie eine Uhr startet alles um 00:00. Der innere Ring benennt die Phasen, die bei der Erstellung eines OEK durchlaufen werden. Der äußere Ring zeigt die Verantwortlichkeiten in den einzelnen Phasen.
Ja, ich will ...
Zur Einführung und zum grundlegenden Verständnis eignet sich dieser Artikel von Dollinger, Franz. (2015). “Raumordnung und Raumplanung..” in Natur & Land: Link zum Download
Hier sind Links zu Anbietern von Seminaren und Lehrgängen: Architekturraum Burgenland, Akademie Burgenland oder das Klimabündnis Österreich
Hier findest du einen Mailtext mit den wesentlichen Infos, den du einfach versenden kannst:
Liebe Obfrau /Lieber Obmann!
Auch in unserer Gemeinde ist es notwendig, ein örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) zu erstellen. Dieses Konzept trifft jetzt die wesentlichen Entscheidungen für unser Orts- und Landschaftsbild und die Qualität unseres Lebensraumes und wird das Dorfleben für die nächsten 10 Jahre prägen. Das wäre doch eine Chance, die Ideen unseres Vereins dazu einzubringen, denn schließlich sind wir Teil der Dorfgemeinschaft. Wenn Du mehr wissen willst, dann schau doch einfach auf rundumsdorf.at. Dort wird das ÖEK verständlich und kompakt erklärt.
Gemma’s an.
Dein/e
Vereinskolleg:in
Hier findest du die Liste der offiziellen eMailadressen aller burgenländischen Gemeinden (Link zum Download der Excel-Liste). Schreib eine eMail an deine Gemeinde und finde heraus, wie der Stand zum ÖEK ist.
Hier findest du die Musteranfrage mit 15 Fragen an deine Gemeinde: Wähle die Fragen, die für deine Gemeinde wichtig sind: Link zur Mussteranfrage
Mit dem ÖEK kannst du dafür die Weichen stellen. Im ÖEK selbst werden zwar keine konkreten Projekte, aber die Planungsgrundsätze für deine Gemeinde festgelegt. Ein sicherer Schulweg ist eine passende Leitidee zum Thema Mobilität. Die genaue Ausgestaltung der Verkehrsflächen mit sicheren Querungen, Rad- und Fußwegen würde dann im Flächenwidmungsplan erfolgen. Nutze diese Chance und vernetze dich mit Gleichgesinnten, z.B. mit dem Elternverein, Lehrer:innen und Pädagog:innen. Tragt euer Anliegen dem Bürgermeister vor und fordert ein ÖEK mit Bürger:innen-Beteiligung!
Ideen für sichere Schulwege findest du übrigens in diesem Leitfaden: Link zum Download
Die Schaffung von Naherholungsgebieten und Biodiversitätsflächen eignet sich bestens als Leitidee für das ÖEK. Zudem wird die Renaturierung von Gewässern seit 2021 von Bund und Land gefördert, eine Absprache mit dem Referat Wasserwirtschaft ist vorab notwendig. Diese Idee finden sicher auch andere Bürger:innen toll. Such dir Verbündete und holt euch am besten den Bürgermeister und den Naturschutzbund ins Boot. Gründet eine Bürgerinitiative für euren Bach! Fragt an, wann das ÖEK in eurer Gemeinde umgesetzt wird und fordert einen Bürger:innenbeteiligungsprozess, in dem ihr eure Idee einbringen könnt.
Hier findest du Beispiele für die Renaturierung von Fließgewässern im Burgenland, die
Renaturierung der Pinka und die Förderungsrichtlinien des BM Landwirtschaft.
Tatsächlich kannst du über den Hebel des ÖEK Euren Kirchenplatz wieder zu einem Dorf-Treffpunkt machen. Dazu ist es notwendig, dass im ÖEK als Leitidee die Stärkung des Ortskerns insgesamt mit Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Entsiegelung festgeschrieben wird. Eine Maßnahme könnte dann eine Teil-Entsiegelung des Platzes mit Begrünung und Sitzgarnituren zum Verweilen sein. Sprich mit dem Pensionisten/Seniorenverband oder dem/der Jugendgemeinderät:in deines Dorfes. Zusammen könnt ihr eure Idee im ÖEK- Prozess einbringen.
Hier sind einige Beispiele für Entsiegelung aus der Praxis.
Zur Einführung und zum grundlegenden Verständnis eignet sich dieser Artikel von Dollinger, Franz. (2015). “Raumordnung und Raumplanung..” in Natur & Land: Link zum Download
Hier sind Links zu Anbietern von Seminaren und Lehrgängen: Architekturraum Burgenland, Akademie Burgenland oder das Klimabündnis Österreich
Zu unterscheiden ist der inhaltliche Ablauf vom Verfahrensablauf. Ausgangspunkt des inhaltlichen Ablaufs könnte die Erstellung eines Leitbildes für die Gemeinde sein, am besten mit Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. Darauf folgt die Ist-Stand-Erhebung zu relevanten Themen der Gemeinde: Raumordnung, Siedlungsstruktur und -entwicklung, naturräumliche Gegebenheiten, Mobilität, die Stellung der Gemeinde in der Region, soziale und technische Infrastruktur, Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, Wirtschaft und Arbeit, Dabei kann man auch auf bereits vorhandene Konzepte und Pläne zurückgreifen.
Danach erfolgt eine Analyse der Stärken und Schwächen. Daraus lassen sich dann Ziele und Maßnahmen ableiten, die dem Leitbild entsprechen. Die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt überprüft man mithilfe der strategischen Umweltprüfung. Schlussendlich wählt man aus den möglichen Alternativen die Planungsziele und Maßnahmen, die dann im ÖEK festgeschrieben und vom Gemeinderat beschlossen werden. Das ÖEK muss vom Land genehmigt werden und ist als Verordnung für die Gemeinde bindend.
Ein Beispiel für einen Leitfaden zum ÖEK bietet das Amt der NÖ Landesregierung: Link zum Download
Der zeitliche Ablauf des Verfahrens, angefangen von der Absichtserklärung, Erstellung, der Auflage bis hin zum Gemeinderatsbeschluss und der Genehmigung durch das Land, wird in dieser Grafik dargestellt.
Dazu können wir keine Aussagen treffen, da es bisher kaum Erfahrungswerte für die Erstellung eines ÖEK gem. Bgld. Raumplanungsgesetz 2019 gibt und jede Gemeinde anders ist. Die Kosten setzen sich aus den Kosten für die Erstellung des ÖEK selbst und die Kosten eines eventuellen Bürger:innenbeteiligungsprozesses zusammen. Üblicherweise werden für die Erstellung des ÖEK Planungsbüros beauftragt. Lass Dir am besten von Deinem Ortsplaner ein Angebot geben. Abhängig von der gewählten Partizipationsmethode können Bürger:innenbeteiligungsprozesse niederschwellig sein (z.B. Befragungen) und von der Gemeinde selbst kostengünstig durchgeführt werden. Aufwändige Methoden (z.B. Zukunftswerkstatt) erfordern eine professionelle Begleitung durch Expert:innen und sind durchaus kostspielig. Es ist zu erwarten, dass es für das ÖEK Förderungen der Bgld Landesregierung geben wird.
Die Landesverwaltung, Abteilung 2, Referat Örtliche Raumplanung ist hierfür der beste Ansprechpartner.
Partizipation heißt, gemeinsam entscheiden und mitbestimmen, einen Dialog mit der Öffentlichkeit auf Augenhöhe führen. Nach Möglichkeit sollen dabei die Interessenlagen aller Betroffenen und Interessierten berücksichtigt und gehört werden. So ist es möglich, dass Entscheidungen von einer “breiten Öffentlichkeit” mitgetragen werden. Über die unterschiedlichen Methoden, deren Einsatzgebiete und wie man sie anwendet, gibt folgende Website Auskunft. In Vorarlberg gibt es das FEB – Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung. Auch das Land Burgenland baut Bürgerbeteiligung weiter aus. Dazu wurde eine eigene Ideenwerkstatt eingerichtet, diese ist im Oktober 2021 online gegangen: www.burgenland.at/ideenwerkstatt. Praxisbeispiele und Checklisten zur Durchführung eines Partizipationsprozesses findet ihr im “Handbuch Öffentlichkeitsbeteiligung” und im “Handbuch Bürgerbeteiligung für Land und Gemeinden”. Erfahrungen im Burgenland mit Partizipationsverfahren hat die Stadtgemeinde Neusiedl am See: Link zum Good Practice in Neusiedl
Wende Dich hierzu an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2, Referat Örtliche Raumplanung.
Förderungen für das ÖEK können auch vom Bund für bestimmte Projekte lukriert werden: Für die Analyse und Datenerhebung im Vorfeld der ÖEK- Erstellung ist bspw. der Brachflächen-Dialog von Interesse. Hier kann man Projekte vom Bund fördern lassen, um die nicht mehr genutzten Flächen und Objekte in Ortskernen zu erheben und einer neuen Nutzung zuzuführen. Hier zur weiteren Inspiration auch noch der Link zu den Förderentscheidungen des Klimafonds.
Formuliere eine schriftliche Anfrage an deine/n Bürgermeister:in. Deine Anfrage muss innerhalb von 8 Wochen vom Bürgermeister:in beantwortet werden. Sollte innerhalb dieser Frist eine Gemeinderatssitzung stattfinden, kann er/sie die Anfrage auch dort beantworten.
Pro-Tipp: Informiere Journalisten über deine Anfrage und erzähle ihnen, wie wichtig das ÖEK für die Gemeinden ist. Damit nutzt du die Möglichkeit, das Thema in der Öffentlichkeit bekannt zu machen – und den/die Bürgermeister:in kannst du damit zum Handeln bewegen: Link zur detaillierten Musteranfrage.
Das ist ein guter Schritt, denn die Gemeinde ist per Gesetz verpflichtet, bis 2026 ein ÖEK zu erstellen und zu verordnen und der Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen. Eine Ablehnung deines Antrags ist daher eher unwahrscheinlich, eventuell wird er jedoch von der Mehrheitsfraktion abgeändert (Abänderungsantrag). Jede Fraktion kann Anträge in der Gemeinderatssitzung stellen. Dafür lässt du einfach für die nächste Gemeinderatssitzung nach §38 (Abs. 4) GemO deinen Tagesordnungspunkt ÖEK auf die Tagesordnung setzen und in der Sitzung zur Abstimmung bringen.
Wir haben für dich einen Musterantrag entworfen. Setze den Antrag auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung. Wir empfehlen, dass du das ÖEK zusammen mit der Abhaltung eines Bürger:innen-Beteiligungsprozesses beantragst.
Pro Tipp: Beachte, dass der Antrag von allen Mandataren deiner Fraktion unterschrieben sein muss.
Link zu einem detaillierten Muster-Antrag. Wähle die Aspekte aus dem Antrag, die für Deine Gemeinde am besten passen.
Bürger:innenbeteiligung bedeutet, dass Bürger:innen aktiv Einfluss auf die Gestaltung ihrer Gemeinde nehmen. Grundsätzlich geschieht dies bei Wahlen oder mittels Volksbefragungen oder der Volksabstimmung oder auch mittels Erinnerungen im Auflageverfahren. Diese Arten der Mitbestimmung sind gesetzlich geregelt. Heutzutage ist das aber vielen Bürger:innen zu wenig. Partizipationsverfahren sind daher immer gefragter. Damit können Bürger:innen bei Entscheidungen, die ihr Lebensumfeld betreffen, aktiv Einfluss nehmen.
Das ÖEK ist dafür besonders gut geeignet. Man kann unter einer Vielzahl an Modellen wählen, die sich im Grad ihrer Komplexität, Zusammensetzung, Einsatzmöglichkeiten, Dauer und Kosten unterscheiden:
- Bürgerversammlung
- Befragung (Fragebogen online/offline)
- World-Café/Dorf-Café
- Bürger:innen-RatBürger:innen-Rat Ein Bürger:innen-Rat ist eine Methode der Bürger:innenbeteiligung - Ein Beratungsprozess für bessere Entscheidungen. 12 bis 15 per Zufall ausgewählte Gemeindebürger:innen arbeiten gemeinsam an einer Fragestellung und präsentieren ihre Ergebnisse anschließend z.B. in einem Bürger:innen-Café der Öffentlichkeit. Für die Durchführung eines solchen Büger:innen-Rats ist es unabdingbar, dass dieser Prozess fachkundige moderiert wird. Dauer: ca 1,5 Tage Der Bekannteste ist der Klimarat. https://www.buergerrat.net/ https://youtu.be/DTs7N084obE
- Zukunftswerkstatt
- Zukunftskonferenz
Einen Leitfaden mit praktischen Anwendungsbeispielen findest du hier: Link zum Download
Zur Einführung und zum grundlegenden Verständnis eignet sich dieser Artikel von Dollinger, Franz. (2015). “Raumordnung und Raumplanung..” in Natur & Land: Link zum Download
Hier sind Links zu Anbietern von Seminaren und Lehrgängen: Architekturraum Burgenland, Akademie Burgenland oder das Klimabündnis Österreich
Wir erleichtern deine Arbeit. Auf unserer Website findest du kompakt zusammengefasste Fakten über das ÖEK, Kontakte von Experten, Umsetzungsbeispiele von Gemeinden und weiterführende links zum Thema: Link zur Musteranfrage.
Wir haben eine Musteranfrage entworfen mit möglichen Textbausteinen, die man an alle Gemeinden senden kann. Aus den Antworten lassen sich dann einfach Artikel schreiben, wie z.B.: Die Top 3 Gemeinden im Bezirk – Wer hat beim ÖEK die Nase vorne? Wie steht es mit den Beteiligungsprozessen in den Gemeinden im Bezirk?
Für Interviewpartner wende dich bitte an einen der Gemeindevertreterverbände der Parteien, wie z.B. den VGUGV, der die grünen Gemeinderät:innen vertritt.
Zu unterscheiden ist der inhaltliche Ablauf vom Verfahrensablauf. Ausgangspunkt des inhaltlichen Ablaufs könnte die Erstellung eines Leitbildes für die Gemeinde sein, am besten mit Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. Darauf folgt die Ist-Stand-Erhebung zu relevanten Themen der Gemeinde: Raumordnung, Siedlungsstruktur und -entwicklung, naturräumliche Gegebenheiten, Mobilität, die Stellung der Gemeinde in der Region, soziale und technische Infrastruktur, Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, Wirtschaft und Arbeit, Dabei kann man auch auf bereits vorhandene Konzepte und Pläne zurückgreifen.
Danach erfolgt eine Analyse der Stärken und Schwächen. Daraus lassen sich dann Ziele und Maßnahmen ableiten, die dem Leitbild entsprechen. Die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt überprüft man mithilfe der strategischen Umweltprüfung. Schlussendlich wählt man aus den möglichen Alternativen die Planungsziele und Maßnahmen, die dann im ÖEK festgeschrieben und vom Gemeinderat beschlossen werden. Das ÖEK muss vom Land genehmigt werden und ist als Verordnung für die Gemeinde bindend.
Ein Beispiel für einen Leitfaden zum ÖEK bietet das Amt der NÖ Landesregierung: Link zum Download
Der zeitliche Ablauf des Verfahrens, angefangen von der Absichtserklärung, Erstellung, der Auflage bis hin zum Gemeinderatsbeschluss und der Genehmigung durch das Land, wird in dieser Grafik dargestellt.
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Hier findest du die Gesetze und Verordnungen:
Hier findest du die wichtigsten Raumplanung-Organisationen:
Hier findest du verschiedene Fragen - die du nie stellen wolltest, aber deren Antworten vielleicht wichtig sein könnten ;-)
Das ist eine schwierige Frage. Denn es gibt noch kein einziges im Burgenland. Klar gibt es Konzepte, Strategien, Pläne, etc. Es gibt Planungs- und Beratungsunternehmen, die sich für solche Konzepte gut bezahlen lassen. Einige davon sind echte Experten. Es gibt Gemeinden, die zusätzlich die Experten vor Ort einladen: Die Kinder, die im Dorf aufwachsen, die jungen Menschen, die hier Familien gründen werden, die Familien, die Unternehmer:innen, die Senior:innen, um mit guter Unterstützung einen Plan zu machen hinter dem ALLE stehen und das auch noch bis in 10 Jahren.
Vielleicht ist die Frage falsch. Vielleicht sollte sie heißen: Gibt es interessante und fade ÖEK.
- Wenn viele Leute beteiligt sind, ist das trotzdem keine Garantie, dass ein ÖEK automatisch gut wird.
- Wenn ein externer Profi bestimmt, wohin sich der Ort entwickeln wird, heißt das nicht, dass ein ÖEK automatisch schlecht ist.
Interessant ist ein ÖEK sicher, wenn viele Menschen (aus dem Ort und fachliche Experten) sich gut beteiligen können und gemeinsam die besten Lösungen suchen und finden.
Vorteil: Einfache Umsetzbarkeit der Ergebnisse
Ein klarer Vorteil von Beteiligungsprozessen ist, dass die Ergebnisse und Lösungen von allen mitgetragen werden. Damit wird die Umsetzung für die Verantwortlichen leichter, weil eventuelle andere Standpunkte schon im Vorfeld ausdiskutiert wurden.
Nachteil: Professionelle Unterstützung kostet was
Wenn viele Menschen miteinander reden, kann es leicht sein, dass alle reden und keiner hört. Professionelle Begleitung garantiert, dass koordiniert und gemeinsam Lösungen gesucht werden und die Gemeinde sich gemeinsam auf die für sie annehmbarste einigt.
Vorteil: Die Summe ist mehr als die Einzelteile.
Ein weiterer Vorteil ist, dass ein gut organisierter Beteiligungsprozess viele Ideen produziert – viel mehr als anfänglich angenommen, Damit sind Lösungen möglich an die vorher gar nicht gedacht wurde.
Nachteil: Nicht alles was die Bevölkerung will, will auch die Politik
Die Bürgermeister müssen sich klar werden, dass ihre “Schäfchen” vielleicht nicht genau das wollen, was der Plan des Bürgermeisters ist. Ein Beteiligungsprozess muss offen und transparent organisiert sein und nicht so, dass dann eh das rauskommen muss, was vorher hinter verschlossenen Türen bestimmt wurde.
Vorteil: Beim Reden kommen die Menschen zusammen.
Ein Beteiligungsprozess bringt die Menschen zusammen, die gemeinsam Lösungen für gemeinsame Probleme suchen. Das stärkt die Zusammengehörigkeit und damit auch das Dorfleben.
Bei Partizipation geht es darum, dass die Bürger:innen mitgestalten und Entscheidungen von möglichst vielen Menschen mitgetragen werden.
Dazu gibt es verschiedenste Methoden. Hier findest du einige kurz beschrieben:
- Bürger:innen-Befragung:
- Schriftliche oder interviewbasierte Befragung, um Meinungen und Präferenzen zu bestimmten Themen zu erfassen.
- Dauer: ca. 6 Wochen.
- Bürger:innenversammlungPartizipation Beteiligung oder Partizipation ist ein gesellschaftlicher Lernprozess. Wichtige Entscheidungen der Politik können durch eine Beteiligung der Bevölkerung nachhaltiger gestaltet werden. "Mehr Menschen machen bessere Politik!"
Einerseits erfahren Menschen durch einen Beteiligungsprozess, dass ihre Meinung von der Politik gehört wird. Andererseits wird damit die Möglichkeit geschaffen, hinter die Kulissen zu schauen und zu verstehen, welche Beweggründe der Politik z.B. die örtliche Raumplanung beeinflussen.
Um Menschen einzubinden, können verschiedene Methoden angewendet werden; Befragungen, Versammlungen, Bürgerräte, Workshops, Worldcafes, Konferenzen etc. Im Rahmen des ÖEK wird die Bürger:innenbeteiligung als zielführend für die Akzeptanz des ÖEKs empfohlen.
https://www.dabonline.de/2020/09/29/wie-funktioniert-die-ideale-buergerbeteiligung-optimaler-prozess/
impuls_buergerbeteiligung
:
- Gemeindeveranstaltung zur Information und Diskussion über Angelegenheiten der Gemeinde.
- Einberufung durch die Gemeindeführung.
- World-Café:
- Kleingruppen-Diskussion in Café-Atmosphäre.
- Wechselnde Gesprächspartner:innen für vertiefte Diskussionen.
- Abschlussrunde im Plenum.
- Bürger:innen-Rat:
- Zufällig ausgewählte Gemeindebürger:innen arbeiten gemeinsam an einer Fragestellung.
- Ergebnisse werden öffentlich präsentiert (z. B. in einem Bürger:innen-Café).
- Fachkundige Moderation erforderlich.
- Dauer: ca. 1,5 Tage.
- Zukunftswerkstatt:
- Zukunftsorientierte Methode zur Ideenfindung.
- Phasen: Kritik, Utopie, Realisierung.
- Für 15 bis 50 Teilnehmer:innen geeignet.
- Professionelle Begleitung.
- Dauer: 1 bis 3 Tage.
- Zukunftskonferenz:
- Gemeinsame Erarbeitung von Zukunftsvisionen.
- Teilnahme relevanter Stakeholder und Interessenvertreter.
- Wechsel von Kleingruppenarbeit und Plenums-Vorträgen.
- Teilnehmer:innenzahl: 50 bis 80.
- Hier findet ihr ausführliche Methodenbeschreibungen.
Die Ostregion zählt zu der niederschlagsärmsten Region Österreichs. Die klimatologische Wasserbilanz (Verdunstung im Vergleich zur Niederschlagssumme) ist in weiten Teilen der Ostregion negativ, was zu Trockenstress für die Vegetation und Trockenperioden führt. Eine wärmere Atmosphäre kann aber auch mehr Wasserdampf aufnehmen und damit steht Gewittern künftig mehr Niederschlagswasser zur Verfügung. Zusätzlich wird durch die zunehmende Labilität der Atmosphäre mit einer Zunahme von Gewittern gerechnet. Beide Prozesse zusammen, also Niederschlagsintensitätszunahme aufgrund des Temperaturanstiegs, und der Zunahme der Häufigkeit von schweren Gewittern führen zu einer starken Zunahme von schadensverursachenden Starkniederschlägen.
Link zum Download des Endberichts der Planungsgemeinschaft OST
“Es scheinen grundlegende Strukturmerkmale von Gemeinden wie Siedlungsstruktur, Zentralität und Erreichbarkeit ebenso wesentliche Einflussfaktoren für Wanderungsentscheidungen zu sein wie das lokale Arbeitsplatzangebot. Im Gegensatz dazu ist die Möglichkeit der Steuerung von Migrationsbewegungen über den Bodenpreis als eher gering einzuschätzen, auch die Bodenverfügbarkeit spielt bei ausreichend verfügbarem Wohnbauland keine entscheidende Rolle. Die Ergebnisse weisen außerdem darauf hin, dass gerade in ländlich-peripheren Gebieten das Fehlen von elementaren Versorgungs-, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen eine wesentliche Ursache für Abwanderung darstellt und dass dort Wanderungsgewinne in der Regel nur bei einem gewissen Mindestniveau an Öffentlichen Verkehrsangeboten erreicht werden können.” Zitat aus “Vertiefende Wanderungsanalyse in der Ostregion, S3, TU Wien im Auftrag der Planungsgemeinschaft OST.
Link zum Download der Wanderungsanalyse der Planungsgemeinschaft OST
Die künftige Entwicklung der Bevölkerungszahl und der -struktur nimmt einen hohen Stellenwert ein. Evidenzbasierte Entscheidungen von Politik und Verwaltung sind in hohem Ausmaß auf verlässliche Datengrundlagen und Prognosen der Bevölkerungsentwicklung angewiesen.
Die zwei Grafiken aus den ÖROK-Regionalprognosen 2021-2051 stellen die Entwicklung der Bevölkerungsgruppe der 0-19-Jährigen im Vergleich zu den über 65-Jährigen dar. Während im Burgenland der Anteil der 0-19-Jährigen zwischen -10 % (blau) bis +10% (rot) schwankt, wächst der Anteil der über 65-Jährigen zwischen +30% (hellrot) und +60% (dunkelrot).
Eine Studie der Universität für Bodenkultur (BOKU) aus dem Jahr 2018 beleuchtete die Nahversorgungs-Situation in den burgenländischen Gemeinden und gab vielfältige Empfehlungen zur Sicherung der Nahversorgung im ländlichen Raum. Ganz klar wird z.B. die Sicherung der Nahversorgung als Aufgabe der Gemeinden gesehen, wie an folgendem Zitat zu sehen ist: